Zahlungen können bei der Gemeinde Vechelde nur "bar" geleistet werden.
Anmeldung Wir heißen Sie als Neubürgerin bzw. Neubürger in Vechelde herzlich willkommen und hoffen, dass Sie sich schnell bei uns wohlfühlen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihrer Meldepflicht innerhalb einer Woche nachkommen. Zur Erfüllung der Meldepflicht genügt die Vorsprache eines volljährigen Familienmitgliedes. Die Anmeldung muss von einem der Meldepflichtigen eigenhändig unterschrieben werden.
Sie benötigen für die Anmeldung den Personalausweis und/oder Reisepass/Kinderausweis jedes Meldepflichtigen, evtl. Personenstandsurkunden. Weiterhin brauchen Sie das Anmeldeformular, dass Sie kostenlos im Einwohnermeldeamt erhalten.
Über Fragen im Zusammenhang mit der Festsetzung von Haupt- und Nebenwohnungen beraten Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohnermeldeamtes gern persönlich oder telefonisch unter 05302 802-236 bis 239.
Abmeldung Nur erforderlich bei einem Wegzug ins Ausland oder Abmeldung einer Nebenwohnung.
Beachten Sie bitte, dass dann auch für die Abmeldung eine gesetzliche Frist von einer Woche gilt. Sie können die Abmeldung auch mit dem vorgeschriebenen Abmeldeformular per Post vornehmen.
Die Postanschrift der Gemeinde Vechelde lautet:
Gemeinde Vechelde, Hildesheimer Straße 85, 38159 Vechelde
Ein kleiner Tipp von uns!
Denken Sie daran, Strom und Wasser rechtzeitig zu kündigen, denn Ihre Zähler müssen abgelesen werden. Auch Ihre Krankenkasse, Ihre Bank, der Telefon- & Internetanbieter und die GEZ warten auf Ihre neue Anschrift.
Anmeldung der Eheschließung Die erforderlichen Unterlagen/Dokumente sind hauptsächlich abhängig vom Familienstand und der Staatsangehörigkeit der Verlobten. Die Praxis zeigt, dass hierbei ein persönliches oder telefonisches (05302 802-279) Gespräch am effektivsten ist. Das Standesamt Vechelde stellt im Anschluss daran auch gern einen Informationsbogen zusammen, welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind.
Die Eheschließungen finden in der Remise am Bürgerzentrum Vechelde statt.
Aufenthaltsbescheinigung Eine gebührenpflichtige Aufenthaltsbescheinigung erhalten Sie im Einwohnermeldeamt, Tel. 05302 802-236 bis 239.
Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Die Gebühr beträgt 4,80 €.
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 10 – 14 Tagen zu rechnen.
Beglaubigung von Abschriften und Unterschriften Die Beglaubigung von Fotokopien hat zur Voraussetzung, dass die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird. Die Gebühr beträgt pro Beglaubigung 4,00 €.
Von Personenstandsurkunden, die jederzeit wieder neu ausgestellt werden können, dürfen keine Abschriften beglaubigt werden.
Die Beglaubigung von Unterschriften hat zur Voraussetzung, dass das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer anderen Stelle vorzulegen ist. Die Gebühr für Beglaubigungen beträgt für jede Unterschrift 6,00 €.
Elterngeld Ein Antrag auf Zahlung von Elterngeld ist im Rathaus, EG Zimmer 0.08, erhältlich und kann auch dort abgegeben werden. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.
Führungszeugnis Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 10 – 14 Tagen zu rechnen.
Geburtenbeurkundung Die Geburt wird vom Standesbeamten des Geburtsortes des Kindes aufgrund einer schriftlichen bzw. mündlichen Anzeige beurkundet.
Im Krankenhaus bzw. bei der Hebamme erfahren Sie was vorzulegen ist.
Auch das jeweilige Standesamt ist Ihnen gern behilflich; bei Hausgeburten ist es das Standesamt Vechelde.
Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung Die Gewerbeanzeige erfolgt auf einem Vordruck, der im Rathaus, Zimmer 0.04, zu erhalten ist. Bei persönlicher Anwesenheit wird die Gewerbeanzeige ohne Vordruck direkt entgegengenommen.
Die Gebühr beträgt jeweils 26,00 €.
Kinderreisepass Es ist die Geburtsurkunde mitzubringen. Ein Lichtbild wird für Kinder ab Geburt benötigt. Kinder ab 10 Jahren müssen den Antrag persönlich unterschreiben. Das Einverständnis beider Elternteile ist beizubringen. Wenn die Eltern geschieden sind, ist die Sorgerechtsentscheidung vorzulegen. Dann genügt die Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
Es wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben.
Der Kinderreisepass wird von uns ausgestellt.
Kirchenaustritt Voraussetzung für den Kirchenaustritt beim Standesamt ist, dass Sie in Vechelde mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Mitzubringen sind:
Personalausweis oder Reisepass, Lohnsteuerkarte (kann später geändert werden).
Es ist eine Gebühr in Höhe von 24,00 € zu entrichten.
Meldebescheinigung Eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten Sie im Einwohnermeldeamt.
Hierfür benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass.
Die Gebühr beträgt 4,80 €.
Personalausweis Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Es ist ein Lichtbild mitzubringen.
Wenn bereits ein Ausweis von der Gemeinde Vechelde ausgestellt wurde, genügt die Vorlage dieses Ausweises. Andernfalls haben ledige Personen haben die Geburtsurkunde, Antragsteller mit anderem Familienstand die Ehesurkunde vorzulegen.
Der erste Personalausweis für Personen bis 21 Jahren ist gebührenfrei. Ansonsten beträgt die Gebühr 8,00 €.
Der Ausweis ist für Personen ab 24 Jahren für die Dauer von 10 Jahren gültig.
Für jüngere Personen beträgt die Gültigkeitsdauer nur 6 Jahre.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 3 - 4 Wochen zu rechnen.
Der alte Ausweis ist bei Abholung des neuen Dokumentes abzugeben.
Reisepass Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Es ist ein biometrisches Lichtbild mitzubringen. Ledige Personen haben die Geburtsurkunde, Antragsteller mit anderem Familienstand die Heiratsurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch vorzulegen.
Wenn bereits ein neuer fälschungssicherer Reisepass von der Gemeinde Vechelde ausgestellt wurde, genügt die Vorlage dieses Passes. Minderjährige haben das Einverständnis der Eltern vorzulegen. Wenn die Eltern geschieden sind, ist die Sorgerechtsentscheidung bei der Antragstellung beizubringen. Dann genügt die Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
Der alte Reisepass wird auf Wunsch entwertet und kann behalten werden.
Die Gebühr für den neuen ePass beträgt bis zum 24. Lebensjahr 37,50 € und der Pass ist 6 Jahre gültig.
Ab dem 24. Lebensjahr wird eine Gebühr in Höhe von 59,00 € erhoben. Der Pass ist dann 10 Jahre gültig.
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen zu rechnen.
Sterbefallbeurkundung Der Bestatter zeigt im Regelfall den Sterbefall an und wird dafür sorgen, dass alle Unterlagen dem Standesamt vorgelegt werden.
Bei Fragen berät Sie gern die Standesbeamtin der Gemeinde Vechelde persönlich oder telefonisch unter 05302 802-279.
Ummeldung Bitte beachten Sie, dass Sie auch den Wohnsitzwechsel innerhalb der Gemeinde Vechelde binnen einer Woche der Meldebehörde mitteilen müssen.
Sie benötigen dafür Ihren Personalausweis oder Reisepass. Bei persönlichem Erscheinen ist kein Formular erforderlich.
Untersuchungsberechtigungsschein Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes ärztlich untersucht werden müssen, erhalten einen Untersuchungsberechtigungsschein im Einwohnermeldeamt (Tel. 05302 802-236 bis 239). Die Arztwahl ist in der Regel frei.
Vorläufiger Personalausweis Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Es ist ein Lichtbild mitzubringen. Ledige Personen haben die Geburtsurkunde, Antragsteller mit anderem Familienstand die Heiratsurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch vorzulegen.
Wenn bereits ein neuer fälschungssicherer Ausweis von der Gemeinde Vechelde ausgestellt wurde, genügt die Vorlage dieses Ausweises.
Der vorläufige Personalausweis ist 3 Monate gültig.
Die Gebühr beträgt 12,00 €.
Der Personalausweis wird von der Gemeinde sofort ausgestellt.
Der alte Personalausweis ist abzugeben, ein neuer Personalausweis wird zugleich beantragt.
Vorläufiger Reisepass (in dringenden Fällen) Es ist ein biometrisches Lichtbild mitzubringen. Ledige Personen haben die Geburtsurkunde, Antragsteller mit anderem Familienstand die Heiratsurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch vorzulegen. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Wenn bereits ein neuer fälschungssicherer Reisepass von der Gemeinde Vechelde ausgestellt wurde, genügt die Vorlage dieses Passes. Minderjährige haben das Einverständnis der Eltern vorzulegen. Wenn die Eltern geschieden sind, ist das Sorgerechtsurteil bei der Antragstellung beizubringen. Dann genügt die Unterschrift des Erziehungsberechtigten.
Der alte Reisepass wird auf Wunsch entwertet und kann behalten werden.
Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.
Die Gebühr beträgt 26,00 €.
Der vorläufige Reisepass wird von der Gemeinde sofort ausgestellt.
Wohngeld Anträge auf Miet- bzw. Lastenzuschuss sind im Rathaus, EG Zimmer 0.08, erhältlich. Darin ist auch angegeben, welche weiteren Unterlagen im Einzelfall benötigt werden.

